Lernmittelfreiheit

Schulbuchausleihe

Lernmittelfreiheit

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Die Merkblätter und Antragsformulare für das kommende Schuljahr werden jedes Jahr über die Klassen- und Kursleiter bis Ende Januar an alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 11 verteilt.
Die neu angemeldeten Schüler unserer zukünftigen 5. Klassen erhalten die Unterlagen von ihrer Grundschule. Die ausgefüllten Anträge sind fristgerecht (bis Mitte März) im Schulsekretariat des Gymnasiums Weierhof einzureichen (im Gegensatz zu öffentlichen Schulen, deren Schülerinnen und Schüler die Anträge in der Regel bei der Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung abgeben). Postadresse: Schulverein Weierhof e.V., Michael Schopper, Am Hofwiesbach 1, 67295 Bolanden.

Für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Antragsteller werden von uns schriftlich über eine Bewilligung oder Ablehnung ihres Antrages informiert.

Wenn der Antrag auf Lernmittelfreiheit bewilligt wurde, muss nichts weiter getan werden. Eine Freischaltung und Bestellung im Elternportal ist nicht erforderlich. Die Abholscheine werden automatisch gegen Ende des laufenden Schuljahres in den Klassen an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Sie erhalten ihr Schulbuchpaket zu Beginn des neuen Schuljahres kostenfrei.

Wenn der Antrag auf Lernmittelfreiheit abgelehnt wurde, kann man an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen.

Merkblatt Antrag Lernmittelfreiheit Schuljahr 2024/2025

Merkblatt Antrag Lernmittelfreiheit Schuljahr 2024/2025 ausfüllbares PDF

Ausleihe gegen Gebühr

Entgeltliche Schulbuchausleihe

Die Briefe mit den individuellen Freischaltcodes und Merkblätter werden in der Regel im Mai, spätestens im Juni jedes Jahr in den Klassenstufen 6 bis 11 verteilt (bzw. an die neuen Fünftklässler per Post verschickt).

Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schüler können im sog. Elternportal in einem festgelegten Zeitraum vor den Sommerferien ihre individuellen Lernmittelpakete für das nächste Schuljahr verbindlich bestellen („Ausleihe gegen Gebühr“). Damit verbunden ist die Erteilung eines SEPA-Mandats. Für das Schuljahr 2021/22 wird der Bestellzeitraum befristet sein vom 21.05.2021 bis zum 21.06.2021.

Bestellungen des Vorjahres verlängern sich NICHT automatisch ins neue Schuljahr (auch nicht bei mehrjährigen Schulbüchern und auch nicht in der Oberstufe)! Auch für die Klassenstufen 11 und 12 muss explizit bestellt werden. Bereits entliehene mehrjährige Schulbücher, für die keine Neubestellung für das neue Schuljahr im Elternportal durchgeführt wurde, werden bei Nichtrückgabe über einen Schadensersatzprozess in Rechnung gestellt.

Wer die rechtzeitige Bestellung für das neue Schuljahr versäumt, hat keine nachträgliche Bestellmöglichkeit und muss die Lernmittel auf (volle) eigene Kosten selbst anschaffen! Außerdem müssen entliehene mehrjährige Bücher zurückgeben werden!

Merkblatt Ausleihe gegen Gebühr 2024/25 wird Anfang Mai 2024 hier hinterlegt werden

Merkblatt Ausleihe gegen Gebühr 2023/2024

 

Rückgabe der Leihbücher

Rücknahme der Lernmittel des laufenden Schuljahres

Vor den Sommerferien werden die Rücknahmescheine für die Rückgabe der entliehenen Lernmittel in den Klassenstufen 5-11 über die Klassen- und Kursleiter verteilt. Darin sind diejenigen ausgeliehenen Schulbücher aufgelistet, die zurückgegeben werden müssen.

Die Abiturienten erhalten ihre Rücknahmescheine auf dem Postweg.

Wichtige Hinweise:

Haben Sie versäumt, im Elternportal fristgerecht die Bestellung für das nächste Schuljahr vorzunehmen, müssen alle Schulbücher zurückgegeben werden! Geben Sie die Bücher nicht zurück, startet die von der Schule nicht beeinflussbare Schadensersatzprozedur und Sie müssen den Restwert der behaltenen Bücher bezahlen!

Sie können bis zu den Sommerferien mit Frau Mittermüller (Telefon 06352-4005 52) Kontakt aufnehmen, die die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung prüft.

Abholung der Leihbücher

Abholscheine für die Ausgabe der Lernmittel des kommenden Schuljahres

Vor den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern fristgemäß im Elternportal bestellt haben, ihre Abholscheine für die Abholung der Lernmittelpakete des kommenden Schuljahres in den Klassen/Stammkursen (5 bis 11).

Die Schülerinnen und Schüler unserer neuen 5. Klassen erhalten ihre Abholscheine per Post. Kopien der Abholscheine können Sie sich jederzeit im Elternportal selbst ausdrucken. Wer nicht bestellt hat, bekommt keinen Abholschein.

 

Digitale Lernmittel – Print Plus Lizenzen

Veschaffung und Verteilung über die Schule

Die Schülerinnen und Schüler werden ab dem Schuljahr 2023/24 Print Plus Lizenzen nur über die Schule erhalten, wenn die Eltern diese im Elternportal der Schulbuchausleihe bestellt haben. Die Lizenzen werden voraussichtlich über das neu implementierte „Digitale Bücherregal“ bzw. „Schulcampus RLP“ zur Verfügung gestellt werden. Allen Eltern wird daher dringend empfohlen, digitale Lernmittel im Elternportal zu bestellen, auch wenn sie nicht an der entgeltlichen Schulbuchauseihe für die gedruckten Lernmittel teilnehmen möchsten.

Hilfreiche Links
Allgemeines

Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler möglich und ersetzt die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen.

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei („Lernmittelfreiheit“).

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden („Entgeltliche Ausleihe“). Mithilfe eines Benutzerkontos muss hierzu von den Eltern fristgerecht im sog. Elternportal eine Bestellung vorgenommen werden.

Weiterhin sind nur im Elternportal die individuellen Schulbuchlisten der Schülerinnen und Schüler hinterlegt. Um diese einsehen zu können, müssen Eltern ihre Kinder im sog. Elternportal mit dem individuellen Freischaltcode freischalten.

Freischaltcode

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält im Mai/Juni eines jeden Jahres über den Klassen-/Kursleiter ein Schreiben mit dem neuen individuellen Freischaltcode für die Schulbuchausleihe des kommenden Schuljahres. Zukünftige Fünftklässler erhalten diesen per Post.

Auch wenn man nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, ist dieser Freischaltcode wichtig und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Grund: Die individuelle Schulbuchliste für jede Schülerin und jeden Schüler kann nur im sog. Elternportal eingesehen werden. Dazu muss vorher durch die Eltern mithilfe des Freischaltcodes die Freischaltung für das kommende Schuljahr erfolgt sein (nicht zu verwechseln mit einer entgeltlichen Lernmittel-Bestellung, die der Freischaltung erst nachgelagert ist.) Die Freischaltung muss für jedes Schuljahr neu vorgenommen werden und kann im Gegensatz zu der verbindlichen Bestellung der entgeltlichen Ausleihe auch nach Ablauf der Bestellfrist durchgeführt werden.

Elternportal Hier ist eine Anleitung zum Anlegen eines Benutzerkontos hinterlegt. Unter „Hilfe und Anleitung“ sind nach dem Einloggen Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu finden, z.B. wird unter „Schulbuchlisten“ die Freischaltung beschrieben.